Gremien

Kirchengemeinderäte

Ein Kirchengemeinderat (KGR) ist die Vertretung der Kirchengemeinde. Er trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. (Aus der Kirchengemeindeordnung der Diözese Rottenburg).

In unserer Seelsorgeeinheit haben wir drei Kirchengemeinderäte:

Gemeinsame Ausschüsse

Neben den Leitungsgremien gibt es in der Seelsorgeeinheit Ausschüsse, die sich um das pastorale Leben in der Seelsorgeeinheit kümmern und Impulse setzen.

  • Gemeinsamer Ausschuss der Seelsorgeeinheit
  • Gemeinsamer Liturgieausschuss der Seelsorgeeinheit
  • Gemeinsamer Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit

Ausschüsse der Gemeinden

In den einzelnen Gemeinden sind jeweils noch Sachausschüsse eingerichtet, die sich um spezielle Aufgabengebiete kümmern.