Gremien
Kirchengemeinderäte
Ein Kirchengemeinderat (KGR) ist die Vertretung der Kirchengemeinde. Er trägt mit dem Pfarrer zusammen die Verantwortung für das Gemeindeleben und sorgt dafür, dass die Gemeinde ihre Aufgabe als Trägerin der Seelsorge wahrnehmen kann. Er fasst die für die Erfüllung der Aufgaben der Kirchengemeinde notwendigen Beschlüsse und ist für deren Umsetzung verantwortlich. (Aus der Kirchengemeindeordnung der Diözese Rottenburg).
In unserer Seelsorgeeinheit haben wir drei Kirchengemeinderäte:
Gemeinsame Ausschüsse
Neben den Leitungsgremien gibt es in der Seelsorgeeinheit Ausschüsse, die sich um das pastorale Leben in der Seelsorgeeinheit kümmern und Impulse setzen.
- Gemeinsamer Ausschuss der Seelsorgeeinheit
- Gemeinsamer Liturgieausschuss der Seelsorgeeinheit
- Gemeinsamer Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit
Ausschüsse der Gemeinden
In den einzelnen Gemeinden sind jeweils noch Sachausschüsse eingerichtet, die sich um spezielle Aufgabengebiete kümmern.
- Ausschüsse St. Wolfgang
- Ausschüsse St. Peter und Paul
- Ausschüsse Zu Unserer Lieben Frau
